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Nationale Umsetzung
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Grundlage der Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie in nationales Recht in Deutschland ist das
 
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
 
als übergeordnete Rechtsnorm, die gleichzeitig die EG-Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit umsetzt.
 
Mit den Rechtsverordnungen zum GPSG werden nun weitere EG-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Für die Niederspannungsrichtlinie ist dies die
 
1. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
 
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.6.2008; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. I, Seite 1060
 
 
Sie gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung jeweils in der aktuellen Fassung.
Beachten Sie aber bitte, dass die dort zur Verfügung gestellten Daten lediglich informativen Charakter haben. Einzig die Fassung in Papierform des Bundesgesetzblattes ist verbindlich.