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Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (kodifizierte Fassung)

 
Die Richtlinie regelt ein einheitliches Schutzniveau beim Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind, innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
 
Da die ursprüngliche Richtlinie 73/23/EWG in wesentlichen Punkten geändert wurde, war die Herausgabe dieser kodifizierten Fassung erforderlich. Es handelt sich somit nicht um eine inhaltlich neue Richtlinie.
 
Für Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, ist das Ausstellen einer EG - Konformitätserklärung (aber nicht zwingend die Mitgabe mit dem Produkt) und die Anbringung eines CE-Zeichens obligatorisch.
 
Die Bewertung der Übereinstimmung der Produkte nach Niederspannungsrichtlinie mit den zutreffenden grundlegenden Anforderungen erfolgt typischerweise ausschließlich anhand von harmonisierten Normen.
 
Folgende Konformitätsbewertungsverfahren sind anzuwenden für die Produkte, die unter diese Richtlinie fallen:
 
- Modul A (interne Fertigungskontrolle)
 
Typisch für elektrische Betriebsmittel kann es aber sein, dass sie Bestandteil anderer Produkte werden und somit Teil einer Einheit, deren Konformität auch nach anderen Europäischen Richtlinien zu bewerten ist. (z.B. nach Maschinenrichtlinie)
 
 
Link zur Erläuterung der Konformitätsbewertungsmodule nach dem "Gesamtkonzept"
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